Jahresbeitrag + Frondienstbeitrag = Total

Aktive
Fr. 300 + Fr. 150 = Fr. 450

Veteranen
Fr. 100 + Fr. 0 = Fr. 100

Senioren
Fr. 150 + Fr. 150 = Fr. 300

Passiv
Fr. 50 + Fr. 0 = Fr. 50

Junioren A, B, C
Fr. 280 + Fr. 150 = Fr. 430

Junioren D
Fr. 260 + Fr. 150 = Fr. 410

Junioren E
Fr. 240 + Fr. 150 = Fr. 390

Junioren F
Fr. 220 + Fr. 150 = Fr. 370

Junioren G
Fr. 150 + Fr. 150 = Fr. 300

Hat eine Familie mehr als 1 Kind bei den B- bis G-Junioren muss der Frondienst-Beitrag nur einmal bezahlt werden.

Die einmalig für den Spielerpass anfallende SFV-Gebühr (Neuanmeldung, Wiederanmeldung, Übertritt) ist von jedem Mitglied selber zu tragen und wird in Rechnung gestellt (ca. Fr. 40).

Reglement Frondienst

Grundsatz
Zusätzlich zum Mitgliederbeitrag wird ein jährlicher Frondienstbeitrag von 150 Franken eingezogen, der während der laufenden Saison wieder abgearbeitet werden kann. Sinn und Zweck ist, dass alle Mitglieder bzw. deren Eltern sich gleichmässig an den Vereinslasten beteiligen.

Wie wird der Frondienstbeitrag erhoben?
Der Frondienstbeitrag wird zusammen mit dem Mitgliederbeitrag jeweils anfangs Saison erhoben.

Wer leistet Frondienst?
Sämtliche Aktiven und Junioren bzw. deren Eltern können Frondienst leisten. Juniorinnen und Junioren, deren Vater/Mutter Trainer oder Funktionär beim FC Landquart ist, müssen keinen Frondienst leisten. In anderen Worten: Die Funktionärsarbeit der Eltern wird als Frondienst angerechnet.

Was gilt als Frondienst? Wie können die Frondienstpunkte erarbeitet werden?

  • Einsatz am Auffahrtsturnier/Schülerturnier,              pro Stunde       2 Punkte
  • Einsatz im Clubhaus,                                               pro Stunde       2 Punkte
  • Einsatz bei weiteren Anlässen (z. B. Chlausen),     pro Stunde       2 Punkte
  • Vorgegebenes Soll beim EM-/WM-Tippspiel erfüllt                          4 Punkte
  • Tenue für das gesamte Team waschen                                            2 Punkte
  • Einsatz als Fahrer bei Fahrgemeinschaft an Auswärtsspiele       1–7 Punkte
    (gemäss separater Liste)
  • Einsatz als Fotograf (Vereins- oder Teamanlass),   pro Stunde       2 Punkte
  • Berichte für die Webseite / für die Fussballzeit                            2–4 Punkte
  • Weitere Helfereinsätze,                                           pro Stunde       2 Punkte
  • Vermittlung von Sponsoren/Werbepartner                               * 1–20 Punkte
    * Es werden 1 Punkt pro 100 Franken Sponsoringbetrag vergeben (max. 20 Punkte). Honoriert wird jedes Jahr, in welchem das Sponsoring aktiv ist. Die Möglichkeiten richten sich nach dem Sponsoringkonzept, welches auf fclandquart.ch aufgeschaltet ist.

Zugang und Anmeldung zu allgemeinen Frondiensteinsätzen
Die Frondienst-Arbeiten werden vom jeweiligen Turnier-OK, vom Trainer oder vom Vorstand ausgeschrieben. Für die Vermittlung von Sponsoren/Werbepartner kann man sich direkt an den Werbechef wenden.

Erfassung, Verrechnung und Gutschrift der Frondiensteinsätze
Die Mitglieder bzw. die Eltern sind selber verantwortlich, ihre geleistete Fronarbeit zu erfassen. Die Arbeit ist vom jeweiligen OK-Mitglied, Trainer oder Verantwortlichen zu visieren. Das ausgefüllte Punkteerfassungsblatt ist Ende Saison – spätestens bis am 31 Juli – dem Finanzchef abzugeben.

Um den Frondienstbetrag zurück zu erhalten, müssen 20 Frondienstpunkte erbracht werden. Es gibt keinen Teilerlass. Leistet ein Mitglied mehr als 20 Punkte, können diese nicht auf die nächste Saison übertragen werden.

Sind die nötigen Frondienstpunkte erreicht, wird der Frondienstbeitrag entweder mit der nächsten Mitgliederbeitragsrechnung verrechnet (bei fortgeführter Mitgliedschaft) oder mittels Banküberweisung zurückerstattet (bei Austritt).